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Viele Arbeitgeber fördern das Ansparen einer Zusatzrente oder eines kleinen Vermögens, indem sie Ihren Angestellten vermögenswirksame Leistungen (VL) bezahlen. Der Arbeitgeber überweist das Geld auf einen Vertrag der Wahl. Der Zuschuss ist meistens betrieblich vereinbart, maximal sind es 40 Euro pro Monat. Das ist zugleich auch die Höchstsumme, die man laut Vermögensbildungsgesetz in einen VL-Vertrag einzahlen kann.
Wir bieten Ihren Kunden interessante VL‑Verträge für diesen Zweck.