Verbraucherdarlehen - Bestandsgeschäft
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Unser Angebot
- jährliche Tilgungssatzänderung (kostenfrei)
- jährliches Sondertilgungsrecht in Höhe von 2.500 Euro bis 10 % der Darlehenssumme
- Darlehensverlängerung bis zu 5 Jahre vor Ablauf der Sollzinsbindung
- Erhöhung einer bestehenden Grundschuld bei Mindestdarlehenssumme in Höhe von 25.000 Euro
- vorzeitige Ablösung bei Verkauf eines beliehenen Objektes
Ihre Frage zu Ihrer Finanzierung richten Sie bitte an: hypotheken@volkswohl-bund.de
Gerne stehen wir Ihnen für Ihre Fragen auch unter 0231/5433 696 telefonisch zur Verfügung.
Fragen zu Bestandsdarlehen?
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Der Tilgungssatz kann einmal pro Kalenderjahr gewechselt werden. Wir bieten eine maximale Tilgung in Höhe von 3,00% p.a. an, sofern vertraglich nichts anderes geregelt wurde.
Sondertilgungen sind möglich, wenn sie vertraglich vereinbart wurden. Zur Information in welchem Rahmen unsere Darlehensnehmer Sondertilgungen leisten können, schauen Sie bitte in den ursprünglichen Darlehensvertrag. Sondertilgungen müssen nicht angekündigt werden. Der Betrag kann unter Angabe der Darlehensnummer und des Namens auf folgende Bankverbindung überwiesen werden:
Sondertilgung Darlehen Nr. 123 456 – Max Mustermann
Volkswohl-Bund Versicherungen
IBAN: DE37 4404 0037 0320 3031 00
BIC: COBA DE FF 440
Angebote zu Forward-Prolongationen bieten wir unseren Kunden bereits bis zu 5 Jahren vor Ablauf der Sollzinsbindung an. Ist Ihr Kunde interessiert, setzen Sie sich bitte frühzeitig mit unseren Ansprechpartnern (s. weitere Informationen) in Verbindung und reichen uns vorab folgende Unterlagen ein: beglaubigte Personalausweiskopie(n) der/des Darlehensnehmer/s sowie den schriftlichen Kundenwunsch mit Unterschrift auf Erstellung eines Prolongationsangebotes.
Bei Revalutierung einer bereits bestehenden Grundschuld gilt auch unsere Mindestdarlehenssumme in Höhe von 25.000 Euro. Die für die Revalutierung
notwendigen Finanzierungsanträge bieten wir im Bereich Neugeschäft als PDF-Datei zum Download an.
Bei einem Verkauf des beliehenen Objektes ist eine vorzeitige Ablösung gegen Zahlung einer entsprechenden Vorfälligkeitsentschädigung möglich. Diese berechnen wir auf Wunsch einmalig kostenlos vor Unterzeichnung des Kaufvertrages.
Anträge und Formulare
Senden Sie uns die Anträge ausgefüllt an hypotheken@volkswohl-bund.de
Weitere Informationen
Wechselt der/die Darlehensnehmer bei einem bestehenden Darlehen, reichen Sie uns bitte den ausgefüllten und unterzeichneten Finanzierungsantrag nebst den Unterlagen lt. Unterlagenverzeichnis ein und wenden sich direkt an unsere Ansprechpartner.
Wird die Darlehensnehmerschaft bei einem bestehenden Darlehen um weitere Personen ergänzt, reichen Sie uns bitte jeweils den ausgefüllten und unterzeichneten Finanzierungsantrag nebst den Unterlagen lt. Unterlagenverzeichnis ein und wenden sich direkt an unsere Ansprechpartner.
Bei Tod eines Darlehensnehmers reichen Sie uns bitte folgende Unterlagen ein:
– Kopie der Sterbeurkunde,
– Kopie der Nachlassregelung (sobald vorhanden),
– ausgefülltes/unterzeichnetes Formular Einzugsermächtigung
Bzw. wenden sich direkt an unsere Ansprechpartner.
Kontakt
Sie erreichen uns per Mail unter: hypotheken@volkswohl-bund.de
Gerne stehen wir Ihnen für Ihre Fragen auch unter 0231/5433 696 telefonisch zur Verfügung.